Wir wohnen in einer Erdgeschosswohnung in einem Jugendstilhaus von 1906. Wir haben seit langer Zeit Probleme mit Feuchtigkeit in den Wänden und Muff. Unser Vermieter hat vor unserem Einzug vor 12 Jahren in 2 großen Zimmern die Holzdielen samt Balken erneuert aber leider weder abgedichtet noch gedämmt. Hätte er das tun müssen? Dieser Bereich ist nicht unterkellert. Während der Kellersanierung vor ca 6 Jahren wurden leider auch die Kellerderdecken nicht gedämmt. Nun erfolgte im letzten Jahr eine Sockelsanierung von außen. Derzeit werden unsere Wände 1 m über dem Bodenaufbau mit Sanierputz versehen. Am Boden wird wieder nichts gemacht. Müssen weder Kellerdecke noch Böden gedämmt werden?
Die Dämmpflichten am Haus sind in § 9 und Anlage 3 der aktuell gültigen EnEV 2014 geregelt. Eine Dämmung von Böden oder Kellerdecken hat demnach immer dann zu erfolgen, wenn:
Eine Ausnahme besteht, wenn die Sanierung weniger als 10 Prozent der Bauteilfläche betrifft oder Böden und Decken bereits die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1984 erfüllen. Eine Ausnahme besteht außerdem auch dann, wenn Arbeiten an Baudenkmalen oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen.
Ohne das Gebäude und die Gegebenheiten vor Ort zu kennen, können wir Ihnen in diesem Fall leider keine verbindliche Auskunft geben. Diese bekommen Sie aber von einem Energieberater der Enerige-Effizienz-Expertenliste des Bundes oder von einem Berater der Verbraucherzentrale. Letztere bieten Vor-Ort-Beratungen dank staatlicher Förderung für eine Pauschale von höchstens 30 Euro an.