Wir möchten ein Reihenmittelhaus von 1990 erwerben. Mauerwerk aus Gasbeton 25 cm. Wir möchten den alten Putz drauf lassen und einen neuen auftragen (also nicht den alten Putz abschlagen) und streichen. Müssen wir dann dämmen? Es sind unterschiedliche Berichte im Internet zu finden.
Die unterschiedlichen Berichte kommen teils daher, dass sich die Gesetzgebung in diesem Bereich verändert hat. So löste das Gebäudeenergiegesetz Ende 2020 die zuvor geltende Energieeinsparverordnung ab. Letztere erlaubte die Sanierung in Ihrem Fall ohne Dämmung. Gleiches schreibt auch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor. Eine Dämmung benötigen sie hier nur, wenn Sie den Außenputz erneuern - also großflächig abschlagen und neu aufbringen. Überziehen Sie den bestehenden Putz mit einer dünnen Schicht Renovierputz, zählt das nicht als Erneuerung und eine Dämmung ist nicht Pflicht. Etwas anders verhält es sich, wenn Sie ohnehin dämmen. Nach § 48 und Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetzes müssen Sie dann die vorgegebenen U-Werte einhalten.
Sind Sie unsicher, ob es sich in Ihrem Fall um eine Putzerneuerung oder eine Renovierung handelt, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zur für das GEG verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.