In einer großen Wohnanlage sind in allen unsanierten Wohnungen die Steigleitungen für Kalt- und Warmwasser der Heizung nicht isoliert. Selbst im Sommer sind die Heizungsleitungen heiß, obwohl nicht aufgedreht. Hohe Heizkosten. Ist das zulässig, dass die Leitungen nicht isoliert werden?
Das ist zulässig. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Hausbesitzer zwar zum Dämmen warm gehender Leitungen in bestehenden Gebäuden, betrifft damit aber nur Leitungen in unbeheizten Bereichen wie kalten Kellern. Befinden sich die Leitungen wie von Ihnen geschildert im beheizten Bereich, greifen gesetzliche Vorgaben nach § 69 GEG nur bei Neueinbau oder Austausch. Ausnahmen bestehen dann lediglich für Leitungen in den beheizten Räumen eines Nutzers, was Steigleitungen ausschließt.
Während die Wärme der Leitungen im Sommer tatsächlich überflüssig ist, kommt sie im Winter den verschiedenen Räumen zugute. Sie bleibt also im Haus und geht damit nicht verloren.