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Expertenrat

Müssen Wohnungsgesellschaften warm gehende Steigleitungen im beheizten Bereich dämmen?

Frage von Dieter  G. am 17.12.2021 

In einer großen Wohnanlage sind in allen unsanierten Wohnungen die Steigleitungen für Kalt- und Warmwasser der Heizung nicht isoliert. Selbst im Sommer sind die Heizungsleitungen heiß, obwohl nicht aufgedreht. Hohe Heizkosten. Ist das zulässig, dass die Leitungen nicht isoliert werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist zulässig. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Hausbesitzer zwar zum Dämmen warm gehender Leitungen in bestehenden Gebäuden, betrifft damit aber nur Leitungen in unbeheizten Bereichen wie kalten Kellern. Befinden sich die Leitungen wie von Ihnen geschildert im beheizten Bereich, greifen gesetzliche Vorgaben nach § 69 GEG nur bei Neueinbau oder Austausch. Ausnahmen bestehen dann lediglich für Leitungen in den beheizten Räumen eines Nutzers, was Steigleitungen ausschließt.

Während die Wärme der Leitungen im Sommer tatsächlich überflüssig ist, kommt sie im Winter den verschiedenen Räumen zugute. Sie bleibt also im Haus und geht damit nicht verloren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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