Welche Mindest-Dach-Dämmung ist bei einem denkmalgeschützten Haus vorgeschrieben? Das 5-Fam-Haus ist von 1910 und ist jetzt mit Schiefer eingedeckt.
Grundsätzlich ist nach Anlage 7 GEG ein U-Wert von 0,24 W/m²K zu erreichen, wenn Sie zur Dachdämmung verpflichtet sind. Das erreichen Sie zum Beispiel mit einer 160 mm starken Zwischensparrendämmung in Kombination mit einer 20 mm starken Untersparrendämmung (je WLG 035).
Die Dämmpflicht besteht dabei, wenn Sie an mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche:
Eine Ausnahme besteht, wenn das durch Anforderungen des Denkmalschutzes nicht möglich sein sollte. Denn dann gilt § 105 GEG, in dem es heißt: "Soweit bei einem Baudenkmal, bei auf Grund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."
Eine Förderung der Dachdämmung im Baudenkmal bekommen Sie bereits, wenn Sie die höchstmögliche Dämmstoffdicke einbauen. Der Dämmstoff muss dabei der WLG 040 oder besser entsprechen. Wie Sie die Förderung der Dachdämmung im Denkmal richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.
Ohne das Gebäude und die Denkmalschutzauflagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine Einschätzung geben. Diese bekommen Sie aber im Rahmen einer Energieberatung. Ein Energie-Effizienz-Experte bewertet die Maßnahmen dabei individuell. Er ermittelt Kosten, mögliche Fördermittel sowie Einsparungen und kann auf dieser Weise eine fundierte Antwort geben. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Variante 1 energetisch am günstigsten ist. Ob die Einsparungen zu einer überschaubaren Amortisationszeit führen, lässt sich aber nur im Zuge einer detaillierten Betrachtung beurteilen. Bestehen Dankmalschutzauflagen, müssen Sie die Vorgaben des GEG nicht einhalten.
Ist die Dämmstärke technisch begrenzt, müssen Sie nach GEG nur so stark dämmen, wie es möglich ist. Das entspricht Variante 2 der Vorschläge.