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Expertenrat

Wie hoch ist die Mindestdämmstärke am Dach eines denkmalgeschützten Hauses?

Frage von Petra K. am 24.01.2025 

Welche Mindest-Dach-Dämmung ist bei einem denkmalgeschützten Haus vorgeschrieben? Das 5-Fam-Haus ist von 1910 und ist jetzt mit Schiefer eingedeckt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich ist nach Anlage 7 GEG ein U-Wert von 0,24 W/m²K zu erreichen, wenn Sie zur Dachdämmung verpflichtet sind. Das erreichen Sie zum Beispiel mit einer 160 mm starken Zwischensparrendämmung in Kombination mit einer 20 mm starken Untersparrendämmung (je WLG 035).

Die Dämmpflicht besteht dabei, wenn Sie an mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche:

 

  • das Bauteil ersetzen oder erstmalig neu einbauen oder
  • die Dacheindeckung einschließlich Lattung und Verschalung ersetzen oder neu aufbauen

Eine Ausnahme besteht, wenn das durch Anforderungen des Denkmalschutzes nicht möglich sein sollte. Denn dann gilt § 105 GEG, in dem es heißt: "Soweit bei einem Baudenkmal, bei auf Grund von Vorschriften des Bundes- oder Landesrechts besonders geschützter Bausubstanz oder bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieses Gesetzes die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieses Gesetzes abgewichen werden."


Eine Förderung der Dachdämmung im Baudenkmal bekommen Sie bereits, wenn Sie die höchstmögliche Dämmstoffdicke einbauen. Der Dämmstoff muss dabei der WLG 040 oder besser entsprechen. Wie Sie die Förderung der Dachdämmung im Denkmal richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dacharbeiten.


Kommentare

Petra K.
Leider hilft uns das nicht wirklich weiter. Wir hatten 2022 einen Gutachter beauftragt, der uns 3 Sanierungsvarianten vorgeschlagen hat. Wir wissen aber nicht, welche davon dem aktuellen GEG entspricht. Eine Einschätzung Ihrerseits würde uns weiterhelfen. 

Anbei die 3 Vorschläge:

1. Dachsanierung mit Anpassung des Wärmeschutzes an den Stand der Technik, Erfüllung der Anforderungen gemäß GEG Erneuerung der Dacheindeckung sowie der Dachschalung und Anpassung und Ertüchtigung eines evtl. vorhandenen Wärmeschutzes auf einen U-Wert von 0,24 W/(m2*K). Dies bedeutet einen erhöhten Arbeits- und Materialaufwand sowie diverse konstruktive Änderungen an der Dachkonstruktion. Möglicherweise sind in diesem Fall auch Sonderlösungen zur Ausführung von Anschlussdetails erforderlich.

Soll ein KfW-Standard im Rahmen der Sanierung erzielt werden, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich. Die Kosten für eine Sanierung gemäß GEG werden grob auf ca. 120.000,00 – 150.000,00 € netto geschätzt. 

2. Dachsanierung nach Ausnahmeregelung gemäß GEG, Anlage 7, Ziff. 1 Erneuerung der Dacheindeckung und der Dachschalung. Ergänzung einer evtl. vorhandenen Zwischensparrendämmung bis zur Sparrenoberkante. Alternativ geringfügige Aufdopplung der vorhandenen Dachsparren für den Einbau zusätzlicher Wärmedämmung zur Verbesserung des bestehenden Wärmeschutzes, ähnlich wie im Angebot der Fa. Pehl vom 02.03.2018 beschrieben. Die Kosten hierfür werden grob auf ca. 100.000,00 – 120.000,00 € netto geschätzt. 

3. Dachsanierung unter Belassung der vorhandenen Dachschalung ohne Veränderung des bestehenden Wärmeschutzes. Im Falle dieser Variante werden nur die Dacheindeckung einschließlich aller Einbauteile und die Vordeckung erneuert. Dies setzt jedoch eine Prüfung und die Eignung der vorhandenen Dachschalung voraus. Die Kosten hierfür werden grob auf ca. 80.000,00 – 100.000,00 € netto
geschätzt. 

Die Bauteilöffnug ergab: Balken 10/10er, Dämmung Styropor 80er, Sparrenabstand ca. 50 cm.

Was würden Sie uns nach der neuen GEG für eine Sanierung empfehlen, auch im Hinblick auf den Denkmalschutz?
ENERGIE-FACHBERATER 

Ohne das Gebäude und die Denkmalschutzauflagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine Einschätzung geben. Diese bekommen Sie aber im Rahmen einer Energieberatung. Ein Energie-Effizienz-Experte bewertet die Maßnahmen dabei individuell. Er ermittelt Kosten, mögliche Fördermittel sowie Einsparungen und kann auf dieser Weise eine fundierte Antwort geben. Aus der Ferne ist das leider nicht möglich. 

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Variante 1 energetisch am günstigsten ist. Ob die Einsparungen zu einer überschaubaren Amortisationszeit führen, lässt sich aber nur im Zuge einer detaillierten Betrachtung beurteilen. Bestehen Dankmalschutzauflagen, müssen Sie die Vorgaben des GEG nicht einhalten.

Ist die Dämmstärke technisch begrenzt, müssen Sie nach GEG nur so stark dämmen, wie es möglich ist. Das entspricht Variante 2 der Vorschläge.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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