Ich habe auf meinem Dach eine Aufdachdämmung durch einen Fachbetrieb vornehmen lassen. Puren plus 120 026. Nun stelle ich fest das die 30 Jahre alte Innendämmung Dämmung (Mineralwolle teils mit Alufolie) nicht entfernt wurde. Bei der Auftragsvergabe sagte er mir das er verpflichtet ist als Meisterbetrieb diese vor 1990 verbaute Mineralwolle zu entsorgen und eine doppelte Dämmung ja nicht fachgerecht ist. Jetzt sagte er mir, dass dies nicht im Auftrag stand. Was kann ich tun?
Nun, eine Dämmung kann auch aus mehreren Schichten unterschiedlicher Materialien bestehen. Die fachgerechte Verlegung einer zusätzlichen Aufsparrendämmung auf einer Zwischensparrendämmung ist möglich. Allerdings kann ich die konkrete Ausführung bei Ihnen aus der Ferne nicht einschätzen. Wenn aber der Unternehmer keine Hinweise dazu gegeben hat, dass die seit 1990 bestehende Konstruktion Auffälligkeiten aufweist (Feuchte, zusammengerutschte Mineralwolle, von Moderfäule befallene Hölzer), kann trotz der Alu-Kaschierung von einer bisher funktionsfähigen Zwischensparrendämmung ausgegangen werden. Die darauf erfolgte Montage der Aufsparrendämmung verlangt, dass raumseitig eine ausgezeichnete Luftdichtheit erreicht wird. Lassen Sie die Luftdichtheit unabhängig überprüfen. Eventuell bringen Sie den Fachbetrieb ja zur Übernahme der Kosten. Sollte es Leckagen geben, muss eine zusätzliche Luftdichtheitsbahn raumseitig luftdicht aufgebracht werden. Diese dampfbremsende Bahn sollte feuchtevariable Eigenschaften aufweisen. Zwar fällt Mineralwolle aus dieser Zeit noch in die Kategorie „möglicherweise krebserregend“ wegen der schweren Abbaubarkeit lungengängier Stäube. Sie darf meines Wissens daher seit 2000 nicht mehr eingebaut werden. Eine Entsorgungspflicht für vor 1990 eingebaute Mineralwolle kenne ich jedoch nicht. Ich halte den Verbleib in einer allseitig geschlossenen und luftdichten Konstruktion für unproblematisch.