Ich habe auf Ihrer Seite bereits gelesen, dass bei der Dämmung der obersten Geschossdecke im Spitzboden die Dachschrägen, die bis ins 1. OG reichen, zumindest gem. EnEV nicht gedämmt werden müssen. Meine Frage wäre nun, ob die Dämmung der obersten Geschossdecke dann überhaupt einen spürbaren Effekt hat, wenn die Schrägen nicht oder kaum gedämmt sind?
Heizlast und Wärmebedarf eines Gebäudes hängen von den Wärme umschließenden Umfassungsflächen und deren U-Werten ab. Dämmen Sie die oberste Geschossdecke, verbessert sich dadurch der U-Wert. Es geht weniger Wärme verloren und der Wärmeverlust sinkt. Bestwerte erreichen Sie dabei jedoch nicht, da auch über die ungedämmten Dachflächen thermische Energie verloren geht.
Eine Pflicht zum Dämmen gibt es hier nicht - das ist richtig. Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG, Nachfolger der EnEV) fordert in den meisten Fällen nur dann zum Handeln auf, wenn Sie die entsprechenden Bauteile ohnehin angreifen bzw. sanieren.
Unser Tipp: Lassen Sie das Dach komplett dämmen (Schrägen bis zu Geschossdecke und die Decke selbst), um ihren Wohnkomfort zu steigern und Heizkosten zu sparen. Erledigen Fachhandwerker die Aufgaben, erhalten Sie sogar eine Förderung für die Dämmung an Dach und Geschossdecke. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von mind. 15 Prozent, die Sie jedoch rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen müssen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Dach und Dachboden herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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