Ist die Dämmung der Decke der Tiefgarage Plicht für die Haus-Eigentümergemeinschaft?
Eine grundsätzliche Dämmpflicht der Kellerdecke besteht hier nicht. Dämmen müssen Sie nur dann, wenn Sie Arbeiten an der Tiefgaragendecke durchführen. Nach Anlage 7 GEG gehört dazu:
Führen Sie eine dieser Maßnahmen in Ihrem Haus durch, müssen die betroffenen Bauteilflächen die U-Werte des GEG einhalten. Ausnahmen gelten nur dann, wenn Sie weniger als 10 Prozent des Bauteils sanieren oder dann, wenn die Keller-/Tiefgaragendecke nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.
Sind Sie unsicher, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.