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Expertenrat

Müssen wir im Mehrfamilienhaus die Decke der Tiefgarage dämmen?

Frage von Rainer B. am 18.08.2022 

Ist die Dämmung der Decke der Tiefgarage Plicht für die Haus-Eigentümergemeinschaft?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine grundsätzliche Dämmpflicht der Kellerdecke besteht hier nicht. Dämmen müssen Sie nur dann, wenn Sie Arbeiten an der Tiefgaragendecke durchführen. Nach Anlage 7 GEG gehört dazu:


  • der Ersatz oder der erstmalige Einbau von Keller- und Tiefgaragendecken
  • der Aufbau oder die Erneuerung von Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite
  • das Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite

Führen Sie eine dieser Maßnahmen in Ihrem Haus durch, müssen die betroffenen Bauteilflächen die U-Werte des GEG einhalten. Ausnahmen gelten nur dann, wenn Sie weniger als 10 Prozent des Bauteils sanieren oder dann, wenn die Keller-/Tiefgaragendecke nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.

Sind Sie unsicher, welche Vorgaben in Ihrem Fall gelten, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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