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Expertenrat

Müssten wir die Dachschrägen auch dämmen, wenn wir nach GEG die oberste Geschossdecke dämmen?

Frage von Philipp K. am 05.03.2026 

Wir könnten ein Reihenhaus von 1983 erwerben. Die Gasheizung ist 5 Jahre alt, also für GEG safe. Heizungsrohre im Keller werden noch isoliert. Aber der Dachboden bzw. die oberste Geschossdecke sind wohl reif für eine Dämmung. Mindestanforderung werden nicht erfüllt. Dachboden (Spitzboden) wird nicht ausgebaut und nicht beheizt. Also sollte ja die Dämmung der letzten Geschossdecke reichen.

Ich habe aber im 2. OG (letzte Etage vor dem Dachboden) Dachschrägen (oberes Drittel der Wände). Also die Geschossdecke (wenn man den Bereich der Dachschrägen als Decke sieht), nicht komplett vom Dachboden "umhüllt ". Ich hoffe, das war jetzt einigermaßen verständlich.

Würde die Dämmung der Geschossdecke trotzdem den Anforderungen des GEG entsprechen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche Decke beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum,". Auch wenn die Wohnräume in der obersten Wohnetage Dachschrägen haben, müssen Sie diese dadurch nicht automatisch mit dämmen. Das ist nur dann nötig, wenn Sie die Dachflächen ändern oder die Dacheindeckung einschl. Lattung erneuern.

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist mit etwas handwerklichem Geschick einfach selbst zu erledigen und mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden.

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