x
Expertenrat

Muss eine Giebelwand, die in den Jahren 1980-1983 mit 4cm gedämmt wurde, bei Sanierung die Vorschriften der EnEV 2014 einhalten?

Frage von Alexander G. am 19.02.2015 

Muss eine Giebelwand, die in den Jahren 1980-1983 mit 4cm gedämmt wurde ( U-Wert: ca. 0,578), bei Sanierung die Vorschriften der EnEV 2014 einhalten, sprich neu, zusätzlich gedämmt werden? Oder ist sie, da die Wärmeschutzverordnung 1984 eingehalten wurde, ausgenommen? 

Nach Anlage 3 Satz 4 heißt es: "... die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dez. 1983 errichtet oder erneuert worden sind. ...". Ist der Zeitpunkt der Maßnahme also entscheidend, oder die Einhaltung der Wärmeschutzverordnung 1984?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Dazu können wir Ihnen leider auch nicht mehr sagen, als im Text der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) steht. Für komplizierte Fragen der EnEV-Auslegung steht Ihnen aber das EnEV-Info-Team vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung zur Verfügung.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo