Die Kelleraußenwände werden vollflächig ausgetauscht. Im Keller befinden sich keine Aufenthaltsräume, die nach EnEV gedämmt werden müssen. Ist eine Mindestdämmung nach DIN 4108-2, z.B. mit Perimeterdämmung (5 cm WLG 0035) zwingend erforderlich? Das Wohnhaus befindet sich in Nordrhein-Westfalen und wird 2014 saniert. Über eine Antwort mit Angaben der Quelle oder des Sachverständigen, z.B. Kommentar zur LBO wäre ich sehr dankbar.
Wie der Name es schon sagt - es geht um den Mindestwärmeschutz eines Gebäudes. Mit diesem Mindestwärmeschutz ist gewährleistet, dass es in einem Gebäude beispielsweise nicht zu Tauwasserausfall mit den damit verbundenen Bauschäden kommt. Alles Weitere kann Ihnen sicher ein Sachverständiger vor Ort bei einem Ortstermin erklären. Listen gibt es zum Beispiel bei den Handwerkskammern bzw. den Industrie- und Handelskammern.