Bei der BAFA-Förderung der Ertüchtigung der Fenster und Türen auf maximal 1,3 W/(m²K) sollen Gläser gewechselt werden. Wenn die Rahmen aus etwa dem Jahre 1970 die U-Werte unterstützen, um die 1,3 zu erreichen, ist die Laibung ebenfalls nachzuarbeiten? Diese müsste aus meiner Sicht ebenfalls die aktuellen Einbauanforderungen erreichen. 1970 wurde nicht so gedämmt wie heute.
Grundsätzlich können Sie Fördermittel beantragen, wenn Sie durch die Ertüchtigung einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Bei der Umsetzung müssen Sie allerdings Nachweise für die wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung vorbringen. Das kann das Nacharbeiten der Laibungen zur Folge haben.
Aus bautechnischer und energetischer Perspektive ist die Maßnahme ratsam. Denn durch einen zu niedrigen U-Wert kann es in diesem Bereich zu erhöhten Wärmeverlusten, zur Kondensation und zur Schimmelbildung kommen. Eine konkrete Vorgabe dazu ergibt sich aus dem Text der BEG-EM-Richtlinie bzw. der technischen Mindestanforderungen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen nicht.
Wie Sie die Förderung für den Scheibentausch richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Fenster und Türen.