Unser im Dezember 2019 erworbenes Haus (Baujahr 1983) verfügt teils über ein Satteldach und teils über ein Flachdach (Dachterrasse). Die oberste Geschossdecke ist dementsprechend teilweise schräg oder flach. Unter dem Satteldach befindet sich offensichtlich ein unbeheizter Raum, da die oberste Geschossdecke an manchen Stellen ebenfalls flach ist. Allerdings ist dieser für uns nicht erreichbar, da es keinen Zugang gibt (die Decke ist komplett geschlossen).
Meiner Auffassung nach ist eine Dachdämmung aus 2 Gründen nicht verpflichtend: 1) Bei Dachkonstruktionen nach 1969 ist laut EnEV Arbeitsgruppe davon auszugehen, dass der Mindestwärmeschutz erfüllt ist und 2) die oberste Geschossdecke ist nicht von oben zugänglich. Ist meine Einschätzung korrekt oder müssten wir die oberste Geschossdecke von unten dämmen bzw. das Dach erneuern?
Ihre Vermutung können wir bestätigen. Die Nachrüstpflicht betrifft oberste Geschossdecken, die von oben frei zugänglich sind. Denn hier ist der Aufwand für die Dämmung gering und die Einsparungen sind vergleichsweise hoch. Da wir das Gebäude nicht kennen, können wir Ihnen jedoch keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Diese bekommen Sie im Zweifel von der für die EnEV verantwortliche Stelle in Ihrem Bundesland.