Thema: Dämmung der obersten Geschoßdecke im Bestand. Nach meiner Information war es bisher so, dass eine Nachrüstung der Dämmung der obersten Geschoßdecke nicht zwingend ist, wenn bereits eine (geringe) Dämmung vorhanden ist, etwa Stahlbetondecke mit 2 cm Polystyrol-Dämmung unter Estrich. Hat sich hieran mit der EnEV 2014 irgendetwas geändert? Muss zwingend nachgerüstet werden, um die aktuellen Grenzwerte einzuhalten?
Nein, daran hat sich im Grunde nichts geändert. In der EnEV 2014 wurde dieser Punkt nur konkretisiert. Die Nachrüstverpflichtung zur Dachbodendämmung wird nun am Mindestwärmeschutz festgemacht: Die Nachrüstpflicht greift nicht, wenn die oberste Geschossdecke oder das darüber liegende Dach den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 erfüllen, oder wenn das Dach gedämmt ist. Der Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen gegeben und auch Decken in Massivbauweise ab Baualtersklasse 1969 erfüllen diesen Wert.
Sie schreiben, dass Ihre oberste Geschossdecke 2 Zentimeter Dämmung unter Estrich aufweist. Ist Ihr Dachgeschoss denn ausgebaut und beheizt? Falls ja, fällt Ihr Haus ohnehin nicht unter die Nachrüstverpflichtung, da diese nur oberste Geschossdecken zum unbeheizten Dachraum betrifft.