Wir müssen eine neue Hauseingangstreppe für unser Haus aus den 1960ern einbauen lassen. Müssen wir da auch den Anschluss unter der Haustüre dämmen?
In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum Beispiel Fassade des Gebäudes) nach Anlage 7 GEG ändern. Auslösetatbestände sind dabei zum Beispiel das Abschlagen und Erneuern des Putzes oder das Anbringen von Platten und Verkleidungen (siehe § 48 GEG).
Wichtig zu wissen: Die Länder gehen teilweise unterschiedlich mit den Vorgaben des GEG um. Eine rechtsverbindliche Antwort bekommen Sie daher nur von der zuständigen Stelle in Ihrer Region.