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Expertenrat

Ist die eigene Dämmung der Heizungs-/Warmwasserleitungen möglich?

Frage von Helmut G. am 27.04.2013 

Wir haben eine neue Gasheizung einbauen lassen. Unser Schornsteinfeger sagte nun, wir müssten die Röhre Dämmen und uns dies von einem Isolierer bescheinigen lassen. Ist das richtig? Man kann doch die Röhre auch selbst isolieren. Allerdings bekommt man dann doch auch keine Bescheinung.

Antwort von Matthias Dörr 

Zu Ihrer Frage haben wir noch eine Rückfrage: Soll die Abgasleitung/Röhre im Schornstein/Kamin gedämmt werden oder geht es um die Verteilleitungen/Rohrleitungen der Heizung?


Kommentare

Helmut G.

Es handelt sich hierbei um Verteilleitungen/Rohrleitungen/Warmwasserleitungen.

Matthias Dörr

In unbeheizten Räumen (zum Beispiel im Keller) müssen die Rohrleitungen/Warmwasserleitungen und Armaturen der Heizung gedämmt werden. Das schreibt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vor. Diese Dämmung können Sie von einem Fachbetrieb ausführen lassen und erhalten dann eine Bescheinigung, dass die Dämmung den Vorgaben der EnEV entspricht. Alternativ können Sie die Rohrleitungen auch selbst dämmen. Dann müssen Sie beachten, dass Sie die richtige Dämmdicke wählen. Diese ist abhängig vom Rohrdurchmesser und von der Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs (auf der Verpackung angegeben). Für welche Rohrleitung welche Dämmdicke mindestens verwendet werden muss, finden Sie in unserem Expertentipp Pflicht laut EnEV: Dämmung der Rohrleitungen. Den Kaufbeleg/Lieferschein für die Dämmstoffe heben Sie dann auf, damit Sie Dämmdicke gegenüber dem Schornsteinfeger belegen können. Ein paar Tipps zur Auswahl des richtigen Dämmstoffs finden Sie im Praxis-Tipp Rohrleitungen im Keller mit wenig Aufwand dämmen. Darüber hinaus können Sie sich bei Ihrem örtlichen Baustoff-Fachhändler zu geeigneten Dämmstoffen beraten lassen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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