Ich möchte die letzten Lücken in der Isolierung der Heizungsleitungen im Heizungsraum durchführen. Dazu meine Fragen: Sind die überall erhältlichen PE und PP-Rohrschalen im Heizungsraum (Gasheizung) unter Brandschutzgesichtspunkten überhaupt zulässig? Welche Dämmstärke ist gem. EnEV/GEG für 1" (28 mm) Cu-Rohre vorgesehen? Im Voraus vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Für Leitungen mit einem Innendurchmesser von 22 bis 35 Millimetern schreibt das GEG eine Mindestdämmstärke von 30 Millimetern vor. Diese ist auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/mK bezogen. Wählen Sie bessere Dämmstoffe für die Rohrleitungen, können Sie daher auch eine schlankere Dämmung verbauen.
Um brandschutztechnisch auf der sicheren Seite zu sein, können Sie Dämmschalen aus Mineralwolle wählen. Diese sind nicht brennbar. Kunststoffdämmschläuche zum Beispiel aus PE gelten je nach Spezifikation als schwer oder normal entflammbar. Sie sind in vielen privaten Bereichen einsetzbar, können bei Bränden aber tropfen.
Wichtig ist, dass die Dämmmaterialien für die Temperaturen am Einsatzort geeignet sind. Wählen Sie beispielsweise normale PE-Schläuche für die Leitungen einer Solarthermieanlage, kann das Material schmelzen.
Welche Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz gelten, regelt die Bauordnung Ihres Landes. Im privaten Bereich sind in Aufstellräumen von Heizungsanlagen aber in der Regel keine besonderen Anforderungen zu erfüllen.