Ich habe eine Wohnung über der Tiefgarage, die keine isolierte Decke hat. Kann ich auf eine Isolierung bestehen? In der Teilungserklärung ist ein Vermerk, dass die Hausverwaltung für eine Tiefgaragendeckenisolierung ein Extrakonto anlegen muss. Aber nichts von einer Realisierung.
Gesetzlich gibt es aktuell keine Pflicht, die das nachträgliche Dämmen der Kellerdecke fordert. Das ist erst dann der Fall, wenn Sie den Boden im Erdgeschoss neu aufbauen oder die Decke der Tiefgarage verkleiden.
Sie haben allerdings die Möglichkeit, auf der Eigentümerversammlung über die Maßnahme abzustimmen. Um eine Umsetzung zu erreichen, genügt dabei eine einfache Mehrheit. Ob aus dem WEG-Vertrag bzw. der Teilungserklärung eine entsprechende Realisierung ableitbar ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu empfehlen wir Ihnen den individuellen Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht.