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Expertenrat

Kann ich in der Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine Dämmung der Tiefgaragendecke bestehen?

Frage von Ludwig  Z. am 12.03.2023 

Ich habe eine Wohnung über der Tiefgarage, die keine isolierte Decke hat. Kann ich auf eine Isolierung bestehen? In der Teilungserklärung ist ein Vermerk, dass die Hausverwaltung für eine Tiefgaragendeckenisolierung ein Extrakonto anlegen muss. Aber nichts von einer Realisierung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Gesetzlich gibt es aktuell keine Pflicht, die das nachträgliche Dämmen der Kellerdecke fordert. Das ist erst dann der Fall, wenn Sie den Boden im Erdgeschoss neu aufbauen oder die Decke der Tiefgarage verkleiden.

Sie haben allerdings die Möglichkeit, auf der Eigentümerversammlung über die Maßnahme abzustimmen. Um eine Umsetzung zu erreichen, genügt dabei eine einfache Mehrheit. Ob aus dem WEG-Vertrag bzw. der Teilungserklärung eine entsprechende Realisierung ableitbar ist, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Dazu empfehlen wir Ihnen den individuellen Kontakt zu einem Experten für WEG-Recht.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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