Meine unbeheizte Garage ist im Wohnhaus integriert. Ich möchte die zum Wohnraum hin gelegene Garagenwand (d.h. von der Garageninnenwand her) dämmen. Ist das besser mit EPS pp oder mit Mineralfaserplatten (untersten 20 cm wegen möglicher Pfützenbildung natürlich als Perimeterdämmung)? Muss ich eine Dampfbremse berücksichtigen? Welche Mindestdämmstärke (bei WLG032) ist wirtschaftlich sinnvoll? Darf eine Mineralfaserdämmung unverkleidet/unverputzt bleiben, wenn die Optik irrelevant ist?
Geht es um die Dämmung auf der Garagenseite, handelt es sich technisch gesehen um eine Art Außendämmung. Das heißt: Der kälteste Punkt ist in der Garage und damit auf der Außenseite der Dämmung. Eine Dampfbremse benötigen Sie daher nicht. Auch den Dämmstoff können Sie nach Belieben auswählen, wenn Sie diesen luftdicht ohne Einschlüsse auf der Wand anbringen. Entscheiden Sie sich für eine Mineralfaserdämmung (Vorteile durch guten Brand- und Schallschutz), wären Produkte mit Vlies auf der Außenseite zu empfehlen. Denn diese lassen sich einfach verarbeiten und verhindern, dass Fasern in die Luft gelangen. Das könnte bei einer offenen Mineralfaserdämmung passieren.
Die Mindeststärke der Dämmung richtet sich hier nach den Vorgaben des GEG. Diese fordert in Anlage 7 einen U-Wert von 0,3 W/m²K, den Sie mit einer etwa 9 bis 10 cm starken Dämmung der WLG 032 erreichen. Entscheidend ist hier der Aufbau der Innenwand – der Dämmstoff selbst spielt in Bezug auf den U-Wert eine untergeordnete Rolle, wenn er der gleichen WLG entspricht. Wählen Sie PUR-Platten oder ähnliche Dämmstoffe mit einer besseren WLG, genügen auch Stärken von 7 bis 8 cm. Dafür sind die Kosten in der Regel höher.