Muss eine Trinkwasserleitung warm von 15 mm Außendurchmesser, die unterhalb einer Fußbodenheizung verläuft, mit mindestens 10 mm gedämmt werden? Fassungsvermögen größer als 3 Liter.
Das Gebäudeenergiegesetz fordert die Wärmedämmung von Warmwasserleitungen mit einem Durchmesser von bis zu 22 Millimetern mit einer Stärke von 20 Millimetern (bezogen auf WLG 035). Die Pflicht entfällt für Leitungen mit einem Fassungsvermögen von höchstens drei Litern, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in beheizten Räumen befinden (GEG § 69 i.V.m. Anlage 8 Absatz 1 c).
Auf Grundlage des GEG ist eine Dämmung in Ihrem Fall also nötig, wenn die Leitung mehr als 3 Liter Wasser fasst. Das gilt zumindest für neu zu verlegende Leitungen. Im Bestand greift die Pflicht nur bei ungedämmten und frei zugänglichen Leitungen. Eine Ausnahme gibt es außerdem für Eigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen. Hier greift die Nachrüstpflicht erst nach Verkauf, Schenkung oder Erbe. Neue Eigentümer haben dann zwei Jahre Zeit, die Pflicht zu erfüllen (GEG §§ 71, 73).
Vielen Dank, Sie haben mit sehr geholfen. Bei Fragen komme ich dann gerne auf Sie zurück