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Expertenrat

Gelten die Werte der EnEV 2014 noch für ein Flachdach oder muss der Dämmwert 2016 verbessert werden?

Frage von Christoph W. am 20.06.2016 

Ich habe eine Frage zur aktuellen EnEV 2016. Ich habe mal gelesen, dass der Dämmwert um 20 % verbessert werden soll gegenüber den Werten aus EnEV 2014. Heißt das, dass die Werte die in der EnEV stehen um diesen Prozentsatz verbessert werden müssen oder zählt die Gebäudehülle als Ganzes, die um 25 % verbessert werden muss. Ganz konkret ist die Frage, ob ein Flachdach, das jetzt ausgeführt wird, mit einem Wert von 0,20 ok ist oder nicht? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Angaben, dass ab 2016 der Dämmwert eines Hauses um 20 Prozent verbessert werden muss, betreffen Neubauten. Für neue Häuser wurden in diesem Jahr die EnEV-Vorgaben verschärft. Für die Sanierung von Altbauten - also auch die Flachdachsanierung und Flachdachdämmung - bleiben die Werte aus der EnEV 2014 gültig, das heißt für ein Flachdach gilt nach wie vor der maximale U-Wert von 0,20 W/(m² K).

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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