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Expertenrat

Muss ich die BAFA-Förderung als privater Vermieter als de-minimis Beihilfe beantragen?

Frage von Markus K. am 26.03.2021 

Ich habe im Dezember 2020 einen Antrag bei der BAFA für den Austausch meiner Ölheizung gestellt. Das Gebäude soll künftig vermietet werden, sodass ich einen Antrag als Privatperson nach de-minimis gestellt habe und als Wirtschaftszweig "Amateurvermietung" angegeben habe. Nun hat mir die BAFA geschrieben, dass ich als Privatperson keinen Antrag nach de-minimis stellen kann. Was habe ich hier falsch gemacht? Die BAFA Hotline ist leider seit Längerem nicht zu erreichen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine De-minimis-Beihilfe ist eine Art Bagatellbeihilfe (auch Subvention) für Unternehmen, die der Staat ohne Prüfung der Europäischen Kommission vergeben kann. Unseren Informationen zur Folge fallen auch private Vermieter unter den EU-Unternehmensbegriff, weshalb die Beantragung der Beihilfe eigentlich korrekt ist. Auch aus der BAFA-Ceckliste zur Antragstellung geht das so hervor, hier ist als wirtschaftlicher Zweig bei Amateurvermietung (Privatpersonen) die Klasse "6820 - Vermietung, Verpachtung von eigenen und geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen" zu wählen.

Hier ist außerdem folgender Hinweis zu lesen: "Bei Amateurvermietung (Privatperson) ist die Förderung nach De-minimis vorteilhaft. Generell gilt für die Förderung nach De-minimis: Übersteigt bei Maßnahmen im Rahmen einer Einzelmaßnahme die Gesamtsumme der Fördermittel aus diesem und anderen Förderprogrammen, die das begünstigte Unternehmen in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren erhalten hat, 200.000 €, ist eine Förderung ausschließlich nach den Kriterien der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) möglich."

Eine rechtssichere Auskunft erhalten Sie hier leider nur von den Experten des BAFA selbst.

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