Der zusätzliche Dachaufbau bei einem denkmalgeschützten Gebäude von 3 cm durch Vermörteln an Dachanfängen und -abgängen ist nicht erlaubt? Das ist doch kein Eingriff in die Optik?
Da der Denkmalschutz unter die Kulturhoheit der Länder fällt, müssen Sie entsprechende Maßnahmen in der Regel mit der unteren Denkmalschutzbehörde abstimmen. Inwieweit Sie das Äußere des Gebäudes verändern dürfen, hängt von der Entscheidung der Ämter ab. Diese können von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich handeln. Aus diesen Gründen können wir Ihnen leider keine rechtsgültige Antwort auf Ihre Frage geben.