Wenn ich eine Förderung über das BAFA für die Installation eines Solarpaketes erhalten habe, ist eine steuerliche Anrechnung über die 3 Jahre nicht mehr möglich, oder? Kann ich die Rechnung bei den Handwerkerrechnungen berücksichtigen?
Für ein und dieselben Kosten ist das leider nicht möglich, da die Doppelförderung hier ausgeschlossen ist. Den Steuerbonus für die Sanierung oder die steuerlichen Vergünstigungen für Handwerkerleistungen können Sie aber für andere Maßnahmen nutzen, sofern die entsprechenden Kosten bei noch keiner Förderung angegeben wurden.