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Expertenrat

Wann benötige ich erneuerbare Energien bei dem Austausch einer Ölheizung?

Frage von Dietwald S. am 20.01.2022 

Es geht um den Austausch eines Öl-Niedertemperaturkessels in einen Öl- oder Gas-Brennwertkessel. Ab wann muss ein Anteil von 65 % EE vorgesehen werden? Die Mitteilungen sind uneinheitlich. Können Sie mir bitte Genaueres Mitteilen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ihre Frage bezieht sich auf § 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dieser sieht ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor. Ausnahmen bestehen, wenn:


  • Sie den Wärme-/ und Kälteenergiebedarf im Neubau anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Der EE-Anteil hängt dabei von der Art der Zusatzheizung ab. Installieren Sie eine Solarthermieanlage, muss diese 15 Prozent decken, wohingegen eine Biomasse- oder Umweltheizung 50 Prozent des Wärme-/ und Kälteenergiebedarfs decken können muss.
  • Sie den Wärme-/ und Kälteenergiebedarf im Bestand anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Hier gibt es bisher keine Vorgaben zum Anteil regenerativer Energien.
  • eine Gas- oder Fernwärmeanschluss keine Option darstellt und die Installation regenerativer Energien-Anlagen wirtschaftlich/technisch nicht möglich ist.

Einer der Punkte muss zutreffen, um das Ölheizungs-Verbot ab 2026 zu umgehen. Für Gasheizungen bestehen derartige Forderungen nicht. Diese können Sie (nach aktuellem Stand) auch nach 2026 problemlos erneuern. Ausnahmen gibt es in Hamburg und Baden-Württemberg: Hier müssen Sie bereits heute mindestens 15 Prozent regenerative Energien einsetzen, wenn Sie die Heizung im Bestand austauschen. Zulässig sind zumindest anteilig auch Ersatzmaßnahmen wie eine bessere Wärmedämmung oder das Erstellen eines Sanierungsfahrplans.


Aktuell bleibt abzuwarten, ob und wann die neue Bundesregierung geplante Änderungen am GEG umsetzt. So sieht der Koalitionsvertrag vor, ab 2025 nur noch Heizungen zu erlauben, die einen regenerativen Anteil von 65 Prozent aufweisen. Diese Maßgabe betrifft dann alle Heizungsarten, ganz gleich ob Öl oder Gas.

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