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Expertenrat

Muss ich die Ölheizung mit Nachweis entsorgen, wenn ich die KfW-Förderung mit EE-Klasse beantragt habe?

Frage von Boris K. am 06.02.2025 

Wir sanieren ein Haus mit dem KfW 261 Kredit inkl. Tilgungszuschuss zum 55 EE WPB Effizienzhaus. Muss ich die vorhandene Ölheizung entsorgen lassen oder kann ich diese anderweitig verkaufen (Ersatzteile) ohne die Förderung zu riskieren?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Effizienzhaus-Förderung mit EE-Klasse, ist die Entsorgung mit Nachweis nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass Sie den nach den Vorgaben des § 34 GEG berechneten Wärme- und Kälteenergiebedarf des Effizienzhauses zu einem Mindestanteil von 65 % durch die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und/oder aus Wärmerückgewinnung von Lüftungsanlagen gedeckt werden. Alternativ können Sie das geförderte Gebäude an ein Wärmenetz anschließen. (Vgl. Punkt 3 der TMA zur BEG-WG-Förderung). Sind Sie sich unsicher, bekommen Sie eine rechtlich verbindliche Antwort auch von den Sachbearbeitern der KfW. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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