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Expertenrat

Dürfen wir die EE-Klasse mit der Förderung der Wärmepumpe kombinieren?

Frage von Malte F. am 28.07.2024 

Wir haben ein Denkmal saniert und zur Finanzierung den KfW-Denkmal-EE Kredit aufgenommen. Zudem haben wir eine BAFA Förderung für den Austausch der Ölheizung zu einer Wärmepumpen-basierten Heizung genehmigt bekommen. Wir haben zudem im Vorfeld mit Energieberater und BAFA Rücksprache gehalten.

Keine Gewerke sind doppelt gefördert (Heizung, Estrich, Bodenfliesen, …) laufen über die BAFA. Über den KfW laufen Fenster, Türen, Statiker, Dämmung sowie der Einbau eines Wärmetauschers im Fluss.

Jetzt warten wir 9 Monaten auf die Auszahlung der BAFA, die alle 3 Monate mit neuen Rückfragen zum gleichen Sachverhalt daher kommt. Zunächst hat der Energieberater bestätigt, dass keine Doppelförderung vorliegt, jetzt wird verlangt, dass: "Um eine Förderung nach BEG EM in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, den KfW-Antrag, um den EE-Zusatz zu reduzieren."

Ist das tatsächlich notwendig, da ja der Wärmetauscher über den KfW läuft? Und was würde das für die KfW-Förderung bedeuten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist korrekt. Der Wärmetauscher ist allein nicht förderbar, sondern nur in Kombination mit der Wärmepumpe. Diese dürfen Sie nur einmal fördern lassen. Nutzen Sie einen BAFA-Zuschuss und einen Sanierungskredit mit EE-Klasse, würden Sie die Wärmepumpe doppelt gefördert bekommen. Sie müssen sich also für den Zuschuss oder die EE-Klasse entscheiden. Fällt die EE-Klasse weg, hätte das einen um 5 Prozent reduzierten Tilgungszuschuss und eine um 30.000 Euro geringere maximale Finanzierungshöhe zur Folge.

Beachten Sie dazu bitte auch Punkt 1.18 in den FAQ zur BEG-Förderung. Hier heißt es: "[...] Wichtig ist, dass die Kosten einer über die BEG EM geförderten Maßnahme (z. B. Heizungsaustausch) nicht erneut im Rahmen der BEG WG/ NWG als förderfähige Kosten geltend gemacht werden.

Zudem können die Vorteile für eine Effizienzhaus-EE-Klasse in der BEG WG oder BEG NWG (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Einbau einer EE-Heizung bereits über die BEG EM gefördert wird / gefördert wurde."

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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