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Expertenrat

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, bei einem Heizungstausch auf regenerative Energien zu setzen?

Frage von Gerlinde C. am 09.02.2023 

Ich besitze 1 Haus, in dem auf max. 200 qm 2 Parteien zur Miete wohnen. Die Gasheizung ist von 1987 ohne Beanstandungen. Wenn ich sie weiterlaufen lasse, bis sie defekt ist, muss ich dann wirklich bei einem Haus mit dem Baujahr 1967 austauschen mit Solar und/ oder Wärmepumpe?

Der hiesige Energielieferant EWE hat den Einbau einer Wärmepumpe abgelehnt, weil der Verbrauch an Gas in dem Haus nicht hoch genug ist. Außerdem benötigt die Wärmepumpe eine irre Menge an Strom.

Was ist dem Thema Bestandsschutz in dem Zusammenhang? Was ist, wenn weder die Größe des Gartens für eine Wärmepumpe geeignet ist und auch nicht die Ausrichtung des Daches oder die Dachpfannen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell fordern Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg einen Mindestanteil regenerativer Energien, wenn Sie eine bestehende Heizung austauschen. Häufig sind dabei auch Ersatzmaßnahmen möglich. So können Sie in Baden-Württemberg zum Beispiel einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen und mit Biogas heizen - oder Sie führen Dämmmaßnahmen am Haus aus.

Die Regierung plant eine ähnliche Pflicht auch ab 2024. Dann soll beim Einbau einer neuen Heizung immer ein Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien gefordert sein. Da es bisher keinen verbindlichen Gesetzestext gibt, sind Details zur Regelung noch nicht bekannt. Das betrifft Ausnahmen genauso wie mögliche Ersatzmaßnahmen. 


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