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Expertenrat

Darf ich als Energieberater GEG-Nachweise bzw. Erfüllungserklärungen nach dem GEG im eigenen Namen erstellen?

Frage von Jan  H. am 21.07.2026 

Ich bin staatlich geprüfter Bautechniker (Fachrichtung Hochbau), als Energieberater tätig und in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE-Liste) eingetragen. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage zur Ausstellungsberechtigung nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG):

Bin ich aufgrund meiner Qualifikation berechtigt, GEG-Nachweise bzw. Erfüllungserklärungen nach dem GEG in eigenem Namen zu erstellen und zu unterschreiben? Falls dies möglich ist, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir die entsprechende Rechtsgrundlage oder eine weiterführende Information nennen könnten.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Voraussetzung 1: Hochschulabschluss ODER gewerblicher Abschluss ODER Techniker mit Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Gebäudebeurteilung
  • Voraussetzung 2: Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens im Studium ODER bei Studium ohne entsprechenden Ausbildungsschwerpunkt mind. zweijährige Berufserfahrung im einschlägigen Bereich ODER Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens oder öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für ein Sachgebiet im Bereich des energiesparenden Bauens

Erfüllen Sie beide Voraussetzungen, sind Sie zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigt. Ob Sie auch bautechnische Nachweise ausstellen dürfen, regelt die Bauordnung Ihres Landes. In einigen Bundesländern genügt die Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste. In anderen Bundesländern benötigen Sie eine Bauvorlageberechtigung (Architekt oder Ingenieur mit Eintragung in der Architekten-/Ingenieurskammer).


Wir empfehlen hier den Kontakt zum zuständigen Bauamt, um eine verbindliche Auskunft zu erhalten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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