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Expertenrat

Was haben wir in Bezug auf die EEG-Änderung 2023 zu beachten?

Frage von Erik K. am 18.11.2022 

Gibt es eine Zusammenfassung, was genau auf Vermieter/Mietobjektinhaber bei Bestands- und Neubauten bedingt durch bestehendes EEG-Gesetz und der anstehenden Novelle 2023 zukommt? Das Gesetz ist so lang und niemand - nicht einmal das BMWI - kann einem sagen, was alles in welcher zeitlichen Abfolgen zu beachten ist. Ich hätte eine Art Checkliste vom BMWI erwartet, aber dazu gibt es nichts. Können Sie mir hier helfen oder einen Tipp geben?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Im Beitrag "EEG 2023: Photovoltaik lohnt sich jetzt noch mehr" haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Einen ganzheitlichen Überblick über Änderungen im EEG 2023 finden Sie außerdem im Vorwort des Veröffentlichungstextes unter Punkt B. Beachten Sie darüber hinaus auch die für 2023 geplanten Steuererleichterungen, über die wir im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023" informieren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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