Wir planen ein ca. 85 m² großes ultrahochgedämmtes Holzhaus mit entsprechender 3-fach Verglasung. Angenommen, wir bauen eine Luftwärmepumpe sowie eine PV-Anlage (ohne Batteriespeicher) ein. Würde man in dieser Kombination schon die Kriterien der KfW 55 Förderung und der EE-Förderung erfüllen?
Um die Effizienzhaus-Stufe 55 zu erreichen, müssen Sie die entsprechenden Neubauanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) deutlich übertreffen. Ganz konkret fordern die Fördergeber hier einen um 45 Prozent besseren Primärenergiebedarf und einen um 30 Prozent besseren Wärmeschutz. Ohne konkrete Angaben zum Gebäude, zum Wärmeerzeuger oder zur Art der Wärmeübertragung können wir aus der Ferne nicht beurteilen, ob Sie die scharfen Grenzwerte erfüllen. Auch wenn das wahrscheinlich ist, bekommen Sie eine verbindliche Antwort hier nur von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Diesen müssen Sie ohnehin einbinden, wenn Sie Fördermittel aus dem Programmteil Wohngebäude der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG) beantragen möchten.
Achtung: Fördermittel für den Neubau eines Effizienzhaus-55 können Sie nur noch bis Ende Januar 2022 beantragen. Ab Februar steht diese Förderstufe dann nicht mehr zur Verfügung.
Ein Tipp: Prüfen Sie, ob Sie die Photovoltaikanlage nicht doch mit Speicher ausstatten wollen. Auf diese Weise bekommen Sie in einigen Regionen Deutschlands sogar Fördermittel. Sie erhöhen Ihre Eigenverbrauchsrate und senken die Heiz- und Stromkosten.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für den Bau eines Effizienzhauses herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.