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Expertenrat

Können wir ein Haus mit Luft-Wasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen beheizen und bekommen wir dann Fördermittel?

Frage von Matthias N. am 02.06.2023 

Wir beabsichtigen die Sanierung eines Wohngebäudes aus dem Jahr 1929 auf den Standard EH 70 EE. Das Wohngebäude verfügt über ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Dachgeschoss. Wir beabsichtigen nun, dass Erdgeschoss mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe über eine Fußbodenheizung zu beheizen. Das Obergeschoss und Dachgeschoss sollen jedoch aus verschiedenen Gründen per Luft-Luft-Wärmepumpe ("Splitklimaanlage") beheizt werden.

Ist eine solche getrennte Heizlösung aus Ihrer Sicht grundsätzlich im Rahmen der Förderprogramme und des GEG zulässig? Falls dies unzulässig sein sollte, wäre ich Ihnen für eine möglichst konkrete Begründung sehr verbunden, um dies selbst nachvollziehen zu können.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die Fördervorgaben für ein Effizienzhaus 70 mit EE-Klasse zu erfüllen, sind grundsätzliche drei Punkte wichtig. Diese sind:

 

  • Der spezifische Transmissionswärmeverlust, der aussagt, wie gut der Wärmeschutz ist.
  • Der Primärenergiebedarf, der beschreibt, wie viel Primärenergie nötig ist, um den Wärmebedarf zu decken. Entscheidend sind dabei die eingesetzten Brennstoffe und die Energiemengen, die für deren Förderung, Aufbereitung und Transport nötig sind.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien.

Der erste Wert ist unabhängig von der Heizung. Für den zweiten kommt es nicht auf die Art der Heizung, sondern auf den entsprechenden Primärenergiefaktor des Energieträgers an. Das ist in Ihrem Fall Strom, der bei Luft-Luft- und Luft-Wasser-Wärmepumpen gleichermaßen anfällt. Der erneuerbare Energien-Anteil lässt sich nach den "Technischen Mindestanforderungen (TMA) zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" mit technisch nutzbar gemachter Umweltwärme erreichen. Das schließt Wärmepumpen mit ein, wobei es grundsätzlich keinen Unterschied macht, ob Sie Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen. 


Zu beachten ist allerdings, dass nur die Wärmemenge angerechnet werden darf, die der Umwelt entzogen wurde. Der benötigte Strom ist nicht anrechenbar (gilt nicht für lokal erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien). Die Effizienz der Anlagen muss daher ausreichend hoch sein, was Luft-Luft-Wärmepumpen nicht immer erfüllen.

Das heißt: Theoretisch ist eine Förderung der Effizienzhaussanierung möglich. Ob Sie die Anforderungswerte im Detail erreichen, hängt jedoch von den vorgesehenen Maßnahmen und den Effizienzwerten der Heizsysteme ab. Eine zuverlässige Antwort bekommen Sie hier von einem Energie-Effizienz-Experten des Bundes. Dieser erstellt eine Bestätigung, die Sie zur Beantragung der Fördermittel benötigen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Effizienzhaussanierung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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