Wird auch die Leistung des eigenen Unternehmens gefördert, wenn der Antrag vor dem 01.01.2023 gestellt wurde und wenn ja, wie funktioniert das? Man kann sich ja selbst keine Rechnung stellen.
In der BEG EM Richtlinie vom 16. September 2021 heißt es dazu: "Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die [...] durch Fachunternehmen durchgeführt werden [...]". Das BMWK führt weiterhin aus: "Alle zur Rechnungslegung nach HGB verpflichteten (bau)fachlich kompetenten Personen (§ 238) können die Bauleistungen selbst erbringen (Kostenerfassung als aktivierte Eigenleistungen)."
Aktivierte Eigenleistungen sind dabei Ausgaben, die Sie für die Herstellung von Vermögensgegenständen im eigenen Betrieb tätigen. Sie lassen sich aufgrund der zukünftigen wirtschaftlichen Vorteile aktivieren und über die Nutzungsdauer der hergestellten Vermögensgegenstände abschreiben. Ihr Steuerberater unterstützt Sie dabei, die Kosten fachlich korrekt zu erfassen und aufzustellen.