Es geht um die BEG EM Förderung mit Antragstellung ab dem 01.01.2021. Beispiel: Max Muster ist der Geschäftsführer der Firma "Heizungsbau Max Muster" (Einzelunternehmen, keine GmbH). Er baut in seinem eigenen Wohnhaus eine Erneuerbare-Energien-Heizung ein. (bzw. lässt diese von seiner Firma "Heizungsbau Max Muster" einbauen). Die Rechnung dafür (Material + Einbau) stellt die Firma "Heizungsbau Max Muster" an die Privatperson Max Muster. Ist diese Rechnung förderfähig, obwohl in diesem Fall das Fachunternehmen und der Antragsteller (BEG-Förderung) die gleiche juristische Person sind? Oder müsste die Firma "Max Muster" eine GmbH sein, damit Fachunternehmen und Antragsteller getrennte juristische Personen sind? Oder wäre es in diesem Fall möglich, dass ein Bekannter von Max Muster (jedoch nicht Eigentümer des Hauses) im Auftrag von Max Muster den Förderantrag stellt? Was ist in diesem Fall die beste Lösung?
Der von Ihnen beschriebene Fall ist nach Angaben des BMWi unkompliziert. Denn Förderbar sind alle Maßnahmen, die von geschäftsmäßig agierenden Fachhandwerksbetrieben durchgeführt werden. Als Beleg für den gewerblichen Betrieb dient eine Rechnung, die Firma "Max Muster" an den Eigentümer stellen kann.
Wer die Rechnung letztlich bezahlt, Firma oder Eigentümer, ist unerheblich. Relevant ist nur die Rechnung. Steuerrechtliche Fragen zu einer eventuellen Gewinnentnahme sind kein Bestandteil der Antragsprüfung der BEG EM.