Ich habe gerade eine frisch renovierte Eigentumswohnung im 2.OG einer Wohneinheit mit 50 Wohnungen gekauft. Ein Freund der Mieter im EG berichtete nun, dass durch eine fehlerhafte Fassade in den Erdgeschosswohnungen massive Schimmelprobleme herrschen und auch im 1. OG schon zu beobachten seien. Laut Hausverwalterin wäre das nur durch mangelnde Lüftung entstanden und es gibt wohl auch 2 Gutachten mit widersprüchlichen Aussagen. Die Aussenfassade weist allerdings tatsächlich besonders über den Rolladenkästen dunkle Stellen auf, ich dachte, die Außenfarbe wäre mangelhaft und habe die Whg trotzdem gekauft. Sollte ich eine Untersuchung meiner Whg vornehmen lassen, obwohl durch die Renovierung natürlich kein sichtbarer Schimmel vorhanden ist? Hat man eine Chance gegen eine Hausverwaltung vorzugehen, falls die sich weigert, notwenige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen? Können Sie einen Schimmel- bzw. Bauprüfer im Raum Köln/Leverkusen empfehlen?
Sie können eine Untersuchung Ihrer Wohnung auf bauphysikalische Mängel durchführen lassen. Um zu vermeiden, dass weitere, wenig belastbare, weil sich erneut widersprechende Aussagen getroffen werden, sollten Sie sich an ein Ingenieurbüro mit bauphysikalischem Hintergrundwissen wenden. Entsprechend spezialisierte Ingenieure besitzen die spezifischen Messinstrumente (Thermografie-Kameras, Feuchtigkeitsmesstechnik) und verfügen über die methodischen Ansätze. Eine empfehlenswerte, ingenieurtechnische Startberatung erhalten Sie für wenig Geld von den Ingenieuren der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Ob Sie allerdings mit den Ergebnissen dieser Beratungen eine Chance haben, das Problem aus der Welt zu schaffen, ist hier nicht zu beantworten. Gegen eine Hausverwaltung vorzugehen, die von den Eigentümern der Wohnungen eingesetzt wurde, ist ohnehin kein erfolgversprechender Weg. Wenn es sich um systematische bauphysikalische Mängel Ihrer Wohnung handelt (und nicht nur um individuelle Lüftungsfehler), wird es weitere betroffene Eigentümer in der Wohnanlage mit einem ähnlichen Leidensdruck geben. Diese können sich zum Thema Schimmel und Feuchte auf einer Eigentümerversammlung äußern und mit Hilfe belastbarer Gutachten entsprechende Gegenmaßnahmen anstoßen.