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Expertenrat

Müssen wir beide Einkommen angeben, wenn wir den Ergänzungskredit beantragen und nur einer von uns im Haus gemeldet ist?

Frage von Andrea B. am 11.09.2024 

Mein Mann und ich kaufen gerade eine sanierungsbedürftige DHH, die leer steht. Wenn sich nun nach Kauf nur einer von uns beiden ummeldet, um einfacher Anträge etc. stellen zu können, wird bei der Antragsstellung zum KfW-Ergänzungskredite 358 auch nur ein Einkommen zugezogen, oder trotzdem das Haushaltseinkommen von dem Haushalt, in dem man in den Jahre 2021 und 22 gewohnt hat?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz im Haus gemeldet sind sowie deren dort mit Haupt­wohnsitz oder alleinigem Wohn­sitz gemeldeten Ehe­partnern oder Lebens­partnern oder Partnern aus ehe­ähnlicher Gemeinschaft. Relevant ist dabei der Zeitpunkt der Antragstellung.

Dieser Definition folgend, müssten Sie nur ein Einkommen angeben. Wir empfehlen aber, das Vorgaben mit der KfW zu besprechen, um eine rechtlich verbindliche Antwort zu erhalten. Ansprechpartner erreichen Sie dabei über die Rufnummer 0800 539 9013.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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