Mein Mann und ich kaufen gerade eine sanierungsbedürftige DHH, die leer steht. Wenn sich nun nach Kauf nur einer von uns beiden ummeldet, um einfacher Anträge etc. stellen zu können, wird bei der Antragsstellung zum KfW-Ergänzungskredite 358 auch nur ein Einkommen zugezogen, oder trotzdem das Haushaltseinkommen von dem Haushalt, in dem man in den Jahre 2021 und 22 gewohnt hat?
Das Haushaltsjahreseinkommen ist nach Angaben der KfW das zu versteuernde Einkommen aller Personen, die mit Erst- oder alleinigem Wohnsitz im Haus gemeldet sind sowie deren dort mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehepartnern oder Lebenspartnern oder Partnern aus eheähnlicher Gemeinschaft. Relevant ist dabei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Dieser Definition folgend, müssten Sie nur ein Einkommen angeben. Wir empfehlen aber, das Vorgaben mit der KfW zu besprechen, um eine rechtlich verbindliche Antwort zu erhalten. Ansprechpartner erreichen Sie dabei über die Rufnummer 0800 539 9013.