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Expertenrat

Müssen wir das Einkommen vor oder nach der Sanierung nachweisen?

Frage von Tabea W. am 23.03.2024 

Wir wollen im Sommer unser Haus sanieren. Für die Heizungsförderung könnten wir die vollen 70 % Förderung bekommen. Das zu versteuernde Einkommen muss ja durch die Einkommenssteuererklärung von 2021 und 2022 nachgewiesen werden.

2021 liegt uns vor, 2022 liegt noch beim Steuerberater. Kann man die Nachweise auch „nachreichen“, wenn sie noch nicht vorhanden sind oder akzeptiert die KFW auch eine andere Art des Nachweises bzw. nur den Wert von 2021?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben der KfW sind die erforderlichen Nachweise nach Abschluss der Arbeiten zu erbringen. Da das entsprechende Portal noch nicht fertiggestellt wurde, haben Sie also noch bis zum 10. September 2024 Zeit, alle Dokumente zu organisieren.

Beachten Sie außerdem: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. Auch in diesem Fall entfällt die Nachweispflicht vor Beginn der Sanierung.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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