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Expertenrat

Werden Verwandte oder Bekannte beim Einkommensbonus mitgerechnet?

Frage von Petra G. am 02.12.2025 

Ich möchte von Ölheizung auf Wärmepumpe umstellen und hätte Anspruch auf den Einkommensbonus. In meinem Haushalt lebt ein Bekannter, welcher auch weitläufig mit mir verwandt ist. Gehe ich richtig in der Annahme, dass dieser bei Antragstellung nicht relevant ist und mir somit der Einkommensbonus zusteht? Wir sind nicht verheiratet und auch kein Paar.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur BEG-Förderung heißt es dazu konkret: "Relevante Haushaltsmitglieder sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen/-partner oder Partnerinnen/Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft."

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