Ich übernehme das Haus meiner Eltern und bin dann alleiniger Eigentümer. Vor 3 und 2 Jahren war ich dualer Student und mein Einkommen lag unter 40.000 €. Bekomme ich den Einkommensbonus? Die Eltern leben im selben Haushalt, sind jedoch keine Eigentümer mehr.
Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Sind Sie selbst nutzender Eigentümer und halten Sie die Einkommensgrenze ein, sind Sie aller Voraussicht nach dazu berechtigt, den Bonus zu beantragen.
Handelt es sich um zwei Wohneinheiten, bekommen Sie diesen allerdings nur für die tatsächlich selbst genutzte. Hier entscheiden die örtlichen Gegebenheiten. Sind Sie unsicher, empfehlen wir daher den Kontakt zu den Sachbearbeitern des BAFA. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.