Ihre Antwort zum zu versteuernden Einkommen KFW Förderung: Laut telef. Info seitens der KFW zählen zu den relevanten Hausbewohner auch Einkommen der dort kostenlos wohnenden Kinder, obwohl diese keine Miteigentümer sind. Stimmt das so?
Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante Haushaltsmitglieder sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartnerinnen/-partner oder Partnerinnen/Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft."