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Expertenrat

Kann ich den Einkommensbonus zur Heizungsförderung beantragen? Ich bin Rentner.

Frage von Antonio M. am 08.12.2024 

Ich bin seit Juni 2022 Rentner und möchte den Energie-Bonus beantragen. Ein Einkommen von unter 40.000 Euro im Jahr 2022 kann ich nachweisen, 2023 auch. Bekomme ich den Bonus?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Den Angaben aus Ihrer Anfrage nach zu urteilen, erfüllen Sie die Voraussetzungen. Nutzen Sie das eigene Gebäude (kein Wohnrecht oder Nießbrauch) selbst, können Sie den Bonus zur Heizungsförderung daher beantragen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Bitte beachten Sie: Den Nachweis erbringen Sie mit den entsprechenden Einkommensteuerbescheiden. Liegen diese nicht vor, können Sie als Rentner die so­genannte Rentenbezugsmitteilung als Nach­weis einreichen. Zusätzlich benötigt die KfW eine Beschei­nigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 Ein­kommen­steuer­gesetz für alle weiteren bezogenen Renten sowie eine Selbsterklärung darüber, dass neben dem Einkommen aus den o.a. Dokumenten keine weiteren Einkünfte existieren.

Die Rentenermittlung bekommen Sie online von der Deutschen Rentenversicherung. Die übrigen Bestätigungen müssen Sie bei Ihrer Rentenversicherung direkt anfragen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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