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Expertenrat

Bekommen wir den Einkommensbonus, obwohl unsere Tochter auch Eigentümerin der Immobilie ist?

Frage von Gabriele B. am 12.05.2025 

Die alte Gas-Brennwerttherme soll gegen eine Wärmepumpe getauscht werden. Es gibt 2 Eigentümer, die auch im Grundbuch stehen: Die untere Etage mein Mann und ich als Rentner, die obere unsere Tochter (die woanders wohnt). Wir als Rentner haben weniger als 40.000,— Rente im Jahr. Frage: Zählt das Einkommen der Tochter hier mit? Dann kämen wir leider über den Einkommensbonus.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.

Sie sollten den Einkommensbonus für die selbst genutzte Wohneinheit also bekommen. Das wäre selbst dann der Fall, wenn Ihre Tochter als Eigentümerin eine zweite Wohneinheit im Haus bewohnen würde.

Wichtig zu wissen ist, dass der Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung immer nur für eine Wohneinheit nutzbar ist. Haben Sie zwei Wohneinheiten im Haus, teilen sich die Kosten (30.000 + 15.000 Euro) dabei zu gleichen Teilen auf. Sie könnten damit einen Bonus in Höhe von 30 Prozent von 22.500 Euro beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.


Kommentare

Gabriele B.

Über Ihre Antwort haben wir uns sehr gefreut. Dankeschön!
Allerdings müssen wir Sie noch einmal befragen, weil die Heizungsfirma der Meinung ist, wir würden den Einkommensbonus nicht bekommen, weil wir - zusammen mit unserer Tochter - einen gemeinsamen Eingangsbereich hätten, also nur eine Haustür für beide.
Vom Hausflur führt eine Treppe nach oben in die abgeschlossene Einliegerwohnung. Unten ist unsere Wohnung auch durch eine Tür separiert.

Folgende Fragen treten noch auf:
- Ist die Bezeichnung lt. KfW nun ein "ungeteiltes Mehrfamilienhaus"? Brauchen wir vom Finanzamt eine Einkommensbestätigung für uns? (Der Energieberater sagt, wenn wir dieses Jahr die Förderung beantragen, müssten wir die Einkommensbescheinigung von 2022/2023 vom Finanzamt abfordern, weil es 2 Jahre rückläufig berechnet würde). Wir liegen weit unter 40.000,-- für beide/Jahr.
- Braucht die Tochter (sie ist im öff. Dienst tätig) auch einen solchen Beleg vom Finanzamt?
- Müssen wir die Belege zusammen oder getrennt einreichen?
Noch ein Problem:
Das Haus wurde 2002 gebaut, also ist unsere Buderus-Gas-Brennwerttherme seitdem in Betrieb, ist aber eben etwas reparaturbedürftig. Die obere Wohnung wurde erst 2004 ausgebaut mit einer separaten Vaillant-Heizung, die ist noch völlig intakt. Es gibt aber nur einen Zähler für beide Wohnungen. 

Wir würden also vorerst nur die untere Wohnung an die Wärmepumpe anschließen und später die obere (es gibt Leerrohre nach oben). D.h. nur wir würden also jetzt die Wärmepumpe brauchen, oben aber später. Spielt das eine Rolle?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

ENERGIE-FACHBERATER 

Punkt 3 u der BEG-EM-Richtlinie definiert eine Wohneinheit wie folgt: Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für beziehungsweise bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich).

Erfüllen Sie diese Vorgaben, handelt es sich um zwei einzelne Wohneinheiten, und der Einkommensbonus kommt unserer Auffassung nach infrage. Ist das der Fall, benötigen Sie den Einkommensnachweis nur von Ihnen. Relevant sind dabei das zweite und dritte Jahr vor der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag 2025, sind also die Einkommensnachweise von 2022 und 2023 erforderlich.

Die gemeinsame Versorgungsleitung sollte kein Problem darstellen. 

Wir empfehlen, das Vorhaben individuell mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen, bevor Sie einen Antrag stellen. Die Experten erreichen Sie sehr gut telefonisch unter der Rufnummer 0800 539 9013. 

Bei der Antragstellung gehen Sie wie folgt vor: 

1) Zunächst stellen Sie einen Antrag für die Basis-Förderung des gesamten Hauses. Hier können Sie auch den Effizienz-Bonus mit beantragen, wenn die Wärmepumpe mit einem  natürlichen Kältemittel arbeitet und/oder es sich um eine Wasser- oder eine Sole-Wärmepumpe handelt. Da Sie mehrere Eigentümer sind, bestätigen Sie dabei, dass Ihre Tochter mit der Maßnahme einverstanden ist.

2) Nun stellen Sie als selbst nutzende Eigentümer einen Antrag für den Einkommensbonus. Diesen bekommen Sie dann nur für Ihre Wohneinheit. Die förderbaren Kosten werden dazu durch die Anzahl der Wohneinheiten (hier 2) geteilt. Wichtig ist, dass Sie das spätestens sechs Monate nach der Beantragung der Basisförderung erledigen. Außerdem benötigen Sie für den Zuschussantrag die Zuschussreferenznummer und die BzA-ID aus dem Basisantrag.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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