Mein Haushaltseinkommen ist aktuell über 40000 Euro. Ich habe gelesen, dass das zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung zugrunde gelegt wird. Zu dieser Zeit war mein Einkommen unter 40.000 Euro. Steht mir der Einkommensbonus zu?
Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben Sie ein Recht dazu, den Einkommensbonus zu beantragen. Wichtig zu wissen: Heranzuziehen sind dabei alle relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu gehören alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in Ihrer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen Eigentümer sowie deren dort mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten Ehe- und Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft.
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