Wie wird der Einkommensbonus bei Rentnern berechnet? Zählt die gesamt ausgezahlte Rente oder das vom Finanzamt in der Steuererklärung ausgewiesene zu versteuernde Einkommen?
Möchten Sie den Einkommensbonus beantragen, darf das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro im Jahr liegen. Die Zahl können Sie dabei direkt aus Ihrem Einkommensteuerbescheid ablesen. Die KfW betrachtet nach eigenen Aussagen immer den Betrag, der nach dem Einkommensteuerbescheid als „zu versteuerndes Einkommen“ vom Finanzamt für die Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen wurde. Ob dazu Freibeträge etc. berücksichtigt wurden, spielt keine Rolle.
Wie Sie die Förderung der Heizung beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.