Expertenrat

Wie profitiere ich von der Einkommenssteuerbefreiung für meine Photovoltaikanlage?

Frage von Friedrich K. am 22.12.2022 

Ich betreibe seit 2010 eine Photovoltaikanlage mit 30 kWp Wechselrichter und 31,26 kWp Modulen. Was sollte ich jetzt tun, mit Blick auf die Einkommenssteuerbefreiung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Steuerbefreiung gilt rückwirkend ab 2022 zwangsweise. Einen separaten Antrag, wie bei der Regelung zur Liebhaberei müssen Sie nicht stellen. Relevant für die Steuerbefreiung ist dabei die installierte Gesamtbruttoleistung, die auch im Marktstammdatenregister eingetragen wurde. Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW schon ab 2022" zusammengefasst.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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