Wir haben im Erdgeschoss eine Treppe, die quasi offen mitten im Raum steht. Ist das ein Problem für die ELW? Im 1. OG planen wir eine ELW. Das OG ist quasi in zwei Hälften geteilt. Links die Hälfte der Eigentümer, rechts die Hälfte der ELW. Die ELW hat quasi 3 Zimmer. 1x Bad mit Verbindungstüre zur Wohnung/Küche und ein separates Schlafzimmer. Somit hätte die Wohnung 2 Eingänge. 1x Wohnraum/Küche/Bad und 1x zum Schlafzimmer ist das in Ordnung?
Um eine Einliegerwohnung handelt es sich immer dann, wenn der zu vermietende Teil in Ihrer Wohnung liegt. Es muss sich um eine eigenständige und abgetrennte Wohneinheit handeln, in der eine selbstständige Haushaltsführung möglich ist. Pflicht sind also mindestens ein Zimmer, ein Bad und eine Kochgelegenheit. Aus Ihrer Frage geht hervor, dass es sich nicht um eine abgeschlossene Wohneinheit handelt. Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch Rechtsberater. Diese finden Sie zum Beispiel bei Vereinigungen wie dem Haus- und Grundbesitzer Verein.