Ich habe Fragen zur Beantragung des Ergänzungskredits 358 und zwar: Muss der Kredit grundsätzlich ins Grundbuch eingetragen werden oder gibt es eine Höhe, bei der das nicht erfolgt? Bei uns handelt es sich bisher nur um einen geringeren Betrag, da Heizungsförderung. Zuschusszusage liegt bereits vor. Welche Unterlagen seitens der KfW benötigt werden, habe ich gelesen. Unklar ist mir, wie umfangreich die Beantragung/Prüfung seitens der Bank noch ausfällt. Welche Unterlagen bzgl. der Kreditwürdigkeit etc. werden hier noch abgefragt? Wie lange benötigt es an Zeit?
Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ausfällt. Ihr Finanzierungspartner kann aber bankübliche Sicherheiten einfordern. Wie diese aussehen und welche Informationen der Finanzierungspartner benötigt, ist im Rahmen der Kreditverhandlungen mit ihrem Finanzierer abzustimmen.