Mein Partner möchte eine "Einliegerwohnung" von seinem Onkel kaufen. In dieser Wohnung ist zurzeit nur eine "mobile" Stromheizung und ein Kamin im Wohnzimmer (bei diesem hat der Schornsteinfeger schon gesagt, dass der noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht) vorhanden. Des Weiteren haben wir dort eine Infrarot-Fußbodenheizung im Schlafzimmer eingebaut. Wir wollten in der Küche und im Flur auch Infrarot-Fußbodenheizungen verlegen und noch entweder Stromheizkörper oder Infrarotplatten an die Wände anbauen. Da die Infrarotheizungen alle mit Strom laufen, ist es ja erneuerbare Energie. Nun ist allerdings die Frage: Ist das nach dem neuen Energiegesetz ausreichend?
Die entsprechenden Regelungen finden sich hier in Paragraf 71d des GEG. Dieser erlaubt den Einbau von Stromdirektheizungen zur Erfüllung der Vorgaben im GEG in einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt.
Handelt es sich um ein größeres Gebäude, dürfen Sie die Elektroheizung einbauen, wenn bereits eine Elektroheizung vorhanden war. Ist das nicht der Fall, müssen die Neubau-Vorgaben des GEG um 30 Prozent unterschritten werden, um eine Elektroheizung einbauen zu dürfen (45 Prozent, wenn bereits eine wasserführende Heizung vorhanden ist).