Die Nachtspeicherheizung in unserer neu erworbenen Immobilie soll ausgetauscht werden (durch Gas- oder Pelletheizung). Diese ist 33 Jahre alt. Zusätzlich zu den alten Speicheröfen ist in der Küche, im Wohnzimmer und im Badezimmer eine Fußbodenheizung installiert. Lässt die sich ebenfalls umrüsten? Oder muss diese evtl. sogar mit der Umrüstung ebenfalls ausgebaut werden? Oder kann die normal mit Strom weiter versorgt werden?
Heizen Sie aktuell komplett elektrisch (mit Nachtspeicherheizung und Elektro-Fußbodenheizung) ist für die neue Gas- oder Pelletheizanlage auch eine neue Wärmeverteilung erforderlich. Neben den Rohren, die das Heizungswasser durch Ihr Haus transportieren, benötigen Sie dabei auch neue Heizflächen. Infrage kommen zum Beispiel Heizkörper oder eine neue Flächenheizung. Entscheiden Sie sich für Heizkörper, können Sie die elektrische Fußbodenheizung weiter betreiben. Sie arbeitet dann unterstützend und sorgt sparsam für warme Füße.
Da es sich in Ihrem Fall um eine größere Umbaumaßnahme handelt, empfehlen wir Ihnen die Vor-Ort-Beratung durch einen Energieexperten. Dieser nimmt Ihr Gebäude genau unter die Lupe. Er prüft, welche Heizung am besten zu Ihnen passt, berechnet die anfallenden Kosten und auch die zu erwartenden Einsparungen. Das BAFA fördert eine derartige Beratung aktuell zu 80 Prozent. Wie Sie davon profitieren, erfahren Sie im Beitrag "BAfA-Förderung für die Energieberatung".
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig Fördermittel zu beantragen. Dabei bekommen Sie für Gas-Hybridheizungen (Gasbrennwert + erneuerbare Energien) und Pelletheizungen Zuschüsse in Höhe von 20 bis zu 40 Prozent. Anrechenbar sind auch die Kosten für Planung, Demontage der Altanlage, Abgassystem und Wärmeverteilung. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Beiträgen "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung" und "Förderung für die Pelletheizung".
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.