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Expertenrat

Darf ich eine Elektroheizung in meinem Haus einbauen?

Frage von Ursula M. am 05.11.2024 

Darf ich meine Heizung auf eine Stromheizung, z.B. Infrarotheizung, umstellen, auch wenn das Haus nicht den Energiestandard W55 erfüllt? Mir ist bewusst, dass das Heizen mit Strom hohe Kosten verursachen kann. Es geht mir lediglich um den Aspekt, ob das gesetzlich zulässig wäre.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Heizen mit Infrarot kann eine wirtschaftliche Alternative zu konventionellen Heizsystemen darstellen. Denn es kommt mit deutlich geringeren Anschaffungskosten und ohne Wartung sowie Schornsteinfeger aus. Kombinieren Sie die Elektroheizung mit einer Photovoltaikanlage, sind auch die Verbrauchskosten häufig in einem konkurrenzfähigen Bereich. Entscheidend dafür ist vor allem der Zustand des Gebäudes.

Das Gebäudeenergiegesetz lässt die Stromdirektheizung in § 71 grundsätzlich als Erfüllungsoption zu. Im Bestand gelten bei einem Wechsel allerdings folgende Voraussetzungen:


  • wenn keine Heizung vorhanden ist, müssen Sie die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 GEG um mindestens 30 Prozent unterschreiten
  • wenn bereits eine wasserführende Heizung vorhanden ist, müssen Sie die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 GEG um mindestens 45 Prozent unterschreiten
  • ein Energieberater (nach § 88 GEG berechtigte Person) muss die Einhaltung nachweisen

Es gibt allerdings auch einige Ausnahmen. So dürfen Sie die Stromdirektheizung einbauen, wenn:


  •  diese eine bestehende Einzelraum-Stromdirektheizung ersetzt
  • Räume mit einer Höhe von mehr als vier Metern beheizt werden
  • es sich um ein Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt.

Leben Sie in Ihrem eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus, dürfen Sie die Heizung also einbauen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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