Mein Freund und ich werden demnächst ein altes Haus vom Stiefvater meines Freundes kaufen. Ist es hier auch notwendig einen Energie-Bedarfsausweis erstellen zu lassen?
Grundsätzlich ist in der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 vorgeschrieben, dass der Eigentümer bei einem Verkauf seiner Immobilie einen Energieausweis vorzeigen muss. Ob das in Ihrem Fall ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis sein muss, hängt von der Größe des Hauses und vom Baujahr ab. Hier finden Sie einen Expertentipp, wann welcher Energieausweis vorgeschrieben ist. Darüber hinaus ist in der EnEV festgehalten, dass, wenn der Energieausweis potenziellen Käufern vorsätzlich oder leichtfertig auf Verlangen nicht zugänglich gemacht wird, es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009) handelt. Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 15.000 Euro betragen. Was passiert, wenn der Käufer keinen Energieausweis verlangt, wird in der EnEV 2009 nicht beschrieben, das müssen Sie selbst entscheiden.